Nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen für eine HV
Ich bin Aktionär (in meinem Besitz ca. 7% der Aktien) einer GmbH & Co. KGaA. Die Einladung für die diesjährige Hauptversammlung am 8.8.2014 erhielt ich am 5.7.2014, mithin rechtzeitig. In der Einladung war auch ein Hinweis auf AktG § 175 (2) enthalten. Ich bat um umgehende Zurverfügungstellung per Mail, erhielt aber erst nach wiederholter Aufforderung am 11.7.2014 die Antwort, dass mir die Unte ...