Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Petitionen können immer von Bürgern eingereicht werden. Über die Petition von Herrn Stängle entscheidet das Landtagsplenum des Landes Baden Württemberg, wenn gewisse Formalitäten eingehalten sind. Die Vorbereitung der Entscheidung findet im Petitionsausschuss statt. Eine Petition hat keinen Gesetzescharakter oder entfaltet eine direkte Bindungswirkung der Regierung oder des Landtages. Der Landtag kann die Entscheidung von Regierung und Verwaltung zwar nicht selbst aufheben oder ändern, er kann die Regierung jedoch ersuchen, bestimmte Maßnahmen zu Gunsten der Petenten zu treffen oder eine frühere Verwaltungsentscheidung nochmals zu überprüfen. Die Regierung hat dann – in der Regel binnen zwei Monaten – über das Veranlasste zu berichten (http://www.landtag-bw.de/cms/home/service/petitionen/petitionshilfe.html) .
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Das heißt kurzum, wenn die Regierung in Baden Würtenberg diesen Bildungsplan durchsetzen will, kann sie meiner daran hindern
Auch eine Petition ändert hieran direkt nichts, auch wenn dies den Willen der Bürger widerpiegelt je nach Beteiligung der Bürger an der Petition. Zwar gibt der Petitionsausschuss bze. Landtag eine Empfehlung ab, wie die Petition beendet werden soll, die Regierung bzw. Behörde hat aber natürlich das "Letztentscheidungsrecht".