Rückabwicklung Gesellschaftsvertrag
Hallo, hier ein Paradebeispiel für Dummheit, Gutgläubigkeit und Blauäugigkeit - wie immer man das auch nennen mag, was ich im folgenden beschreibe. Leider muß ich zur Schilderung meines Problems weit in die Vergangenheit zurückgreifen und ich hoffe, daß die Länge dieser Anfrage und meine unbeholfene Ausdrucksweise nicht abschreckend wirkt. Auf Anraten eines Dritten ließ ich mich im Mai 1993 ...