Strafbefehl Hartz 4, zuviel bezogene Leistungen
vom 3.3.2008
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Hallo, ich habe gestern ein Strafbefehl des Amtsgerichtes erhalten, wozu ich mehrere Fragen habe: Zuerst die Vorgeschichte: Ich war bis zum Februar 2006 Hartz4 Empfänger und hatte nebenbei gearbeitet. Diese Nebentätigkeit hatte ich nicht angezeigt, da ich vorher bei einem anderem Amt angemeldet war und ich davon ausgegangen war, daß ich diese Beschäftigung nicht mehr angeben muss!(Beim alte ...