Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man kann zunächst nichts sicher abschätzen wie hoch das Risiko einer Entdeckung ist, allerdings fällt zu viel erzieltes Arbeitseinkommen häufig auf.
Die Folgen hängen immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Es kommt auf die Dauer und die Höhe der Überzahlung ab und wie leicht für Sie erkennbar war, dass das Einkommen angerechnet werden muss.
Grundsätzlich kann ich aus meiner Erfahrung dazu raten sich selbst zu melden. In einem solchen Fall ist das Risiko das ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, eher gering. Wenn die Rentenversicherung die Überzahlung selbst aufdeckt kann ein Strafverfahren wegen Betruges die Folge sein.
Selbst wenn doch ein Strafverfahren eingeleitet wird, hätte die "Selbstanzeige" große Auswirkung auf das Strafmaß.
Wie gesagt würde ich eher damit rechnen, dass es gar nicht zu einer Strafanzeige kommt, sondern lediglich die Rückforderung der zu viel gezahlten Rente erfolgt.
Gerade weil der Zeitraum hier auch noch relativ kurz ist, rate ich dazu das Einkommen offen zu legen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht
Danke für Ihre deutliche Antwort.
Muss ich bei der 'Selbstanzeige' etwas beachten? Damit meine ich, welche Form diese Anzeige haben und welche Informationen sie enthalten sollte.
Herzliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
nein, es gibt keine bestimmte Form oder Wortwahl. Sie sollten schriftlich mitteilen was Sie im fraglichen Zeitraum verdient haben und auch die Nachweise beifügen.
Sie sollten sich für die verspätete Angabe entschuldigen, falls es einen bestimmten Grund gibt, können Sie diesen nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt