Nach Restschuldbefreiung hebt Gläubiger Pfändung nur zum Teil auf
vom 1.12.2019
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Am 12.08.2014 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Am 04.09.2019 erlangte ich durch Beschluss die Restschuldbefreiung. (1 Jahr früher, da ich alle Gebühren beglichen hatte) Vor meiner Insolvenz am 25.04.2013 erhielt meine Sparkasse und meine Wohnungsgenossenschaft von einem meiner Gläubiger in einer Zwangsvollstreckungssache einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Dieser Gläubiger wurd ...