Klage auf Grund Vergleichs
beantwortet von
Rechtsanwältin Bianca Vetter / Stuttgart
Hallo. Ich habe gegenüber einem Kunden dem Vertrag entsprechend Fliesenlege-Arbeiten mit 1000,- Euro abgerechnet. Der Kunde zahlte nicht und wollte den Preis drücken. Um die Sache abzukürzen, unterschrieb ich einen Vergleich, in dem der Kunde sich verpflichtete innerhalb von 2 Wochen 800,- Euro zu zahlen. Bis heute (6 Wochen später) habe ich kein Geld. Wenn ich nun klage, muss ich dann f ...