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Trisor-Schließfach: Kündigung erklärt, Forderung trotz Schlüsselrückgabe

2. Juni 2025 19:04 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meinen Schließfachvertrag bei der Firma Trisor gekündigt. Die Kündigung wurde von Trisor auch bestätigt — allerdings erst verspätet.

Zum Hintergrund:
Ich war von März 2024 bis März 2025 in Untersuchungshaft und hatte in dieser Zeit keine Möglichkeit, das Schließfach zu räumen oder Schlüssel und Zugangskarten persönlich zurückzugeben.

Im November 2024 habe ich schriftlich per Post aus der Haft heraus gekündigt. Auf dieses Kündigungsschreiben hat Trisor zunächst gar nicht reagiert und mir weiterhin regelmäßig Zahlungsaufforderungen geschickt. Erst nach meiner Entlassung im März 2025 und mehreren Kontaktaufnahmen meinerseits hat Trisor mir schließlich den Eingang der Kündigung bestätigt. Trotzdem fordert Trisor weiter Zahlungen, weil das Schließfach angeblich erst dann beendet sei, wenn ich persönlich vor Ort erscheine und die Rückgabe abschließe. Die Firma beruft sich dabei auf ihre AGB.

Wichtig ist außerdem:

- Trisor wusste von meiner Inhaftierung, da das Schließfach im Rahmen des Verfahrens bereits geöffnet wurde.

- Das Schließfach ist leer.

- Ich habe alle Schlüssel und Zugangsmedien bereits vollständig per Post an Trisor zurückgeschickt.

- Eine persönliche Rückgabe vor Ort ist für mich derzeit kaum möglich, da ich mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern lebe.

Wichtig zur Einordnung:
Die Forderungen bis zur Kündigung und innerhalb der Kündigungsfrist akzeptiere ich selbstverständlich. Es geht nur um die Forderungen, die nach dem Ablauf der Kündigungsfrist weiter berechnet werden. Diese sehe ich nicht ein, da die Kündigung aus meiner Sicht wirksam war, ich das Schließfach nicht mehr genutzt habe und Trisor jederzeit Zugriff hatte.

Die Forderung wurde inzwischen auch an ein Inkassounternehmen übergeben. Ich habe dort bereits schriftlich widersprochen.

Ich bitte um eine Einschätzung, ob Trisor die weiteren Zahlungen nach Beendigung des Vertrags noch verlangen darf, obwohl ich gekündigt und die Schlüssel zurückgegeben habe. Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich jetzt weitere Schritte gegen Trisor oder das Inkasso einleiten sollte.

AGB: https://trisor.de/agb/

Vielen Dank!

2. Juni 2025 | 19:46

Antwort

von


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Guten Abend,

in Ihrer geschilderten Situation liegt ein wirksames Kündigungsschreiben vor, das Sie bereits im November 2024 aus der Untersuchungshaft heraus an Trisor gesendet haben. Die verspätete Bestätigung durch Trisor im März 2025 ändert nichts an der Wirksamkeit der Kündigung, da diese bereits mit Zugang bei Trisor rechtlich wirksam wurde. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt des Zugangs Ihres Schreibens.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Trisor ist die Rückgabe sämtlicher Schlüssel und Zutrittsmedien Voraussetzung für die Beendigung des Mietverhältnisses. Sie haben diese jedoch vollständig per Post zurückgesendet, was als ordnungsgemäße Rückgabe anzusehen ist. Eine persönliche Übergabe vor Ort ist nicht zwingend erforderlich, insbesondere wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen, wie Ihrer Inhaftierung und dem anschließenden Wohnsitzwechsel, nicht möglich ist.

Trisor war zudem über Ihre Inhaftierung informiert, da das Schließfach im Rahmen des Verfahrens bereits geöffnet wurde. Das Schließfach war leer, und Sie haben es nicht mehr genutzt. Daher besteht kein Anspruch von Trisor auf weitere Zahlungen nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Die Weitergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Da Sie bereits schriftlich widersprochen haben, sollten Sie keine weiteren Zahlungen leisten. Es ist ratsam, Trisor schriftlich auf die bereits erfolgte Kündigung und Rückgabe der Schlüssel hinzuweisen und die unberechtigten Forderungen zurückzuweisen.

Sollte Trisor weiterhin auf den Forderungen bestehen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt kann Sie hierbei unterstützen und gegebenenfalls eine Klage auf Feststellung der Vertragsbeendigung und Rückforderung unberechtigter Zahlungen einreichen.

Viele Grüße


ANTWORT VON

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