Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Betrügerische Bitcoin Mining Geschäfte?

3. Juni 2025 10:19 |
Preis: 45,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgenden Fall. Ein Bitcoin Mining Anbieter hat uns ein Angebot über eine Menge von 10 Minern gemacht. Diese sollen für uns in deren Einrichtung in einem dritte Welt Land stehen und dort Bitcoin Mining betreiben.

Es wurde uns vertraglich eine Uptime von über 95% zugesprochen.
Zudem wurde versprochen, dass die Miner 4 Wochen nach Vertragsabschluss in Betrieb gehen.

Alles was wir uns auf Basis von mehreren Quellen (Miningrechner im Netz und Artikel darüber) ausgerechnet haben, klang das nach einem soliden Angebot.

Dann wurden die Miner erst Monate nach Zahlung in Betrieb genommen.
Die erreichte Uptime entsprach eher 30%.
Die ausgezahlten Prämien entsprachen nicht annähernd dem, was uns versprochen wurde und auch alle anderen Berechnungen im Internet als üblich erscheinen.
Es gab Monate, da wurde garnichts ausgezahlt oder es gab keine Abrechnung und es kam irgendetwas.
Jetzt fallen direkt nach Ende der Garantiezeit plötzlich die ersten Miner aus, bei welchen wir die Reperatur bezahlen sollen.
Uns wurde versprochen, dass wir spätestens nach 2 Jahren mit den Minern mindestens die Anschaffungskosten raus hätten. In Realität haben wir jedoch nicht einmal ein viertel raus.

Die Firma sitzt nicht in der EU. Es gibt eine Tochterfirma in der EU. Die Frage ist aber, was können wir tun um nicht noch mehr unnötig Geld auszugeben als Eh schon weg ist. Ein großer Teil meines Erspartem ist dort reingeflowwen, da es für mich sinnvoller aussah, als Bitcoin direkt zu kaufen. Zumindest mit dem, was uns versprochen wurde und was sonst im Markt üblich ist. Leider ist hier nichts üblich gelaufen. Im Internet hört man von vielen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Ebenso haben wir Kontakt mit jemand anderem aus den USA, dem es ähnlich ergangen ist.

Was kann man in solch einem Fall tun? Meine Rente ist zur hälfte futsch und ich baue diese jetzt wieder stück für Stück auf.

Über Ihre Antwort und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

3. Juni 2025 | 11:18

Antwort

von


(96)
Breite Straße 22
40213 Düsseldorf
Tel: +49 211 88284 502
Web: https://www.kanzlei-tank.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihres Sachverhalts. Nachfolgend erhalten Sie eine strukturierte und verständliche Einschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und den zu erwartenden Erfolgsaussichten, basierend auf dem bereitgestellten Kontext.

1. Vertragliche Ansprüche gegen den Mining-Anbieter


a) Vertragsverletzung und Schadensersatz

Sie schildern mehrere gravierende Abweichungen zwischen dem vertraglich Vereinbarten und der tatsächlichen Leistung:

Verspätete Inbetriebnahme der Miner (statt 4 Wochen mehrere Monate)
Deutlich geringere Uptime (nur ca. 30% statt zugesagter 95%)
Nicht eingehaltene Auszahlungsversprechen
Zusätzliche Kosten für Reparaturen nach Ablauf der Garantie
Erhebliche Abweichung der Rendite von den Prognosen

Nach deutschem Recht (sofern anwendbar) und auch nach allgemeinem Vertragsrecht in vielen Jurisdiktionen haben Sie bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Vertrages grundsätzlich Anspruch auf:

Rücktritt vom Vertrag

Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (ggf. anteilig)

Ob und wie Sie diese Ansprüche durchsetzen können, hängt maßgeblich davon ab, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet und ob Sie den Anbieter tatsächlich rechtlich „greifen" können.

b) Durchsetzung der Ansprüche im Ausland

Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Anbieter im Ausland – insbesondere außerhalb der EU – ist mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbunden:

Ermittlung einer ladungsfähigen Adresse:

Ohne eine solche ist eine Klage nicht möglich.

Vollstreckung von Urteilen: Selbst wenn Sie in Deutschland oder einem anderen EU-Land ein Urteil erwirken, ist die Vollstreckung im Drittstaat oft schwierig bis unmöglich.

Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die Kosten für Anwälte, Übersetzungen, Gerichtsverfahren und ggf. Reisen stehen häufig in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag.

2. Möglichkeiten gegen die EU-Tochterfirma

Sie erwähnen, dass es eine Tochterfirma in der EU gibt. Hier könnte ein Ansatzpunkt bestehen, sofern diese Tochtergesellschaft tatsächlich Vertragspartner ist oder als Erfüllungsgehilfin auftritt. In diesem Fall könnten Sie versuchen, Ihre Ansprüche gegen diese Gesellschaft geltend zu machen, was die Durchsetzung erheblich erleichtern würde.

3. Strafrechtliche Schritte

Angesichts der Vielzahl von Betroffenen und der erheblichen Abweichungen zwischen Versprechen und Realität besteht der Verdacht, dass es sich um eine betrügerische Masche handeln könnte. Ich empfehle Ihnen daher zunächst Strafanzeige zu erstatten. Das vorliegende Verhalten könnte nach den §§ 263, 264a (Betrug, Kapitalanlagebetrug, Insolvenzdelikte wären Tatfrage) strafbar sein.

Die Strafverfolgungsbehörden können unter Umständen effektiver gegen die Verantwortlichen vorgehen, insbesondere wenn es sich um ein größeres, international agierendes Netzwerk handelt.

4. Praktische Empfehlungen zur Schadensbegrenzung

Keine weiteren Zahlungen leisten: Stoppen Sie alle weiteren Investitionen oder Zahlungen an den Anbieter.

Schriftliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche: Fordern Sie den Anbieter (und ggf. die EU-Tochter) schriftlich zur Rückzahlung auf und setzen Sie eine angemessene Frist.

Sammelklagen/Betroffeneninitiativen: Vernetzen Sie sich mit anderen Geschädigten, um gemeinsam vorzugehen. Dies kann den Druck auf den Anbieter erhöhen und die Kosten für rechtliche Schritte senken.

Strafanzeige erstatten: Melden Sie den Sachverhalt bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Je mehr Betroffene sich melden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ermittlungen aufgenommen werden.

5. Aussichten auf Rückzahlung

Die Chancen, Ihr Geld zurückzuerhalten, werden von mir eher gering eingeschätzt, insbesondere wenn der Anbieter im Ausland sitzt und nicht greifbar ist.

6. Zusammenfassung

Zivilrechtliche Ansprüche bestehen, sind aber praktisch schwer durchsetzbar, wenn der Anbieter außerhalb der EU sitzt.

Strafrechtliche Schritte sind sinnvoll, insbesondere bei Verdacht auf Betrug.

Schadensbegrenzung: Keine weiteren Zahlungen, Vernetzung mit anderen Geschädigten, schriftliche Geltendmachung der Ansprüche.

Aussichten: Realistisch betrachtet sind die Chancen auf vollständige Rückzahlung gering, aber nicht völlig ausgeschlossen, insbesondere wenn die EU-Tochter haftbar gemacht werden kann.

Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu planen und weitere Verluste zu vermeiden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

ANTWORT VON

(96)

Breite Straße 22
40213 Düsseldorf
Tel: +49 211 88284 502
Web: https://www.kanzlei-tank.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Inkasso, Nachbarschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER