Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Vorgehensweise der LH ist nicht neu und ist auf viele Fluggesellschaften übertragbar. Diese weisen, sofern sie sich melden, die Ansprüche in der Regel zumeist zurück, verweigern die Erstattung, etc.
Dies dient dazu, möglichst viele Ansprüche aufgrund der Angst der Kunden vor dem Kostenrisiko "zu beseitigen", bevor erstattet werden muss.
Richtig ist, dass grundsätzlich ein PIR an die Fluggesellschaft zu übersenden ist. Ist aber ein solcher schlichtweg nicht zu erhalten, so kann Ihnen dies nicht Anspruchsausschliend vorgehalten werden.
Sofern Sie die Verspätung des Gepäcks nachweisen können, Ihre Einkäufe belegen können und zudem Ihre Versuche, den Groundhandler zu erreichen, dann sehe ich gute Erfolgschancen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gerne können Sie mir die entsprechenden Unterlagen zusenden, damit eine Klage gefertigt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Vielen Dank. Ich sende Ihnen heute zeitnah die Unterlagen zu.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe die Mail erhalten und werde Ihnen direkt antworten.