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Vodafone: 2 verschiedene Kundennummern; über 80 €; ältere Dame

| 2. April 2025 21:27 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich brauche Hilfe, um herauszufinden, ob das Vorgehen von Vodafone gegenüber meiner Patentante ein Rechtsbruch war.

Im Februar 25 habe ich für meine 87-jährige Patentante die Vollmacht übernommen. Im März 25 ging ich die Bankauszüge von ihr durch, um den Sozialhilfeantrag für den Umzug in ein Pflegeheim stellen zu können.

Dabei stieß ich darauf, dass sie mit Vodafone unter 2 verschiedenen Vertragsnummern Verträge hatte, und monatlich über 80 € dafür zahlte. Und das seit mindestens - nachweisbar - 15 Jahren.
Sie hatte: Internet, Internet-TV, Festnetz, Mobilfunk (+ Internet-Datenpaket).

Internet selbst brauchte sie gar nicht - sie hatte nur Handy.
Internet-TV brauchte sie nicht - es hätte auch günstiges ("normales") TV getan.
Für Mobilfunk wurden.
Ihr wurden Erweiterungen wie "Superflat" angedreht, welche die Preise hochschraubten.

Meinen (Laien-)gedanken nach ist dies Wucher (siehe Destatis: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_480_639.html) und unter Ausnutzung ihrer Unkenntnis erfolgt.

Ein Telefonat mit Vodafone findet in den nächsten Tagen statt.
Ist es realistisch, Widergutmachung zu fordern, und andernfalls mit Klage - und Gang an die Öffentlichkeit - anzukündigen?
Falls Widergutmachung: Welcher Betrag ist "realistisch"?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schmidt

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Es besteht die Möglichkeit, Ansprüche gegen Vodafone geltend zu machen, wenn Verträge unter Ausnutzung der Unkenntnis Ihrer Patentante abgeschlossen wurden oder unangemessene Leistungen verkauft wurden. In solchen Fällen kann man unter Umständen von "Wucher" (§ 138 BGB) oder einer sittenwidrigen Übervorteilung sprechen. Dies setzt voraus, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und Vodafone die Schwäche Ihrer Patentante bewusst ausgenutzt hat.

Entscheidend ist, ob Vodafone wusste oder hätte wissen müssen, dass Ihre Patentante die Leistungen nicht benötigt oder nicht versteht. Insbesondere bei älteren Menschen mit eingeschränktem Verständnis könnten solche Verträge sittenwidrig sein. Zudem könnte die sogenannte "Haustürsituation" bei Vertragsabschlüssen am Telefon eine Rolle spielen, wenn kein ausreichend deutliches Einverständnis vorlag.

Es ist ratsam, beim Telefonat mit Vodafone auf die lange Laufzeit der Verträge und die Unverhältnismäßigkeit der Kosten hinzuweisen. Fordern Sie eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge sowie die sofortige Kündigung der unnötigen Leistungen. Ein realistischer Betrag hängt von den tatsächlich gezahlten und den marktüblichen Preisen für die benötigten Leistungen ab. Ein Vergleich mit aktuellen Angeboten kann als Argument dienen.

Um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, empfiehlt es sich, zusätzlich Vodafone schriftlich über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten zu Händen der Geschäftsführung zu kontaktieren. Häufig wird in solchen Fällen aus Kulanz eine Lösung angeboten, insbesondere wenn die Unverhältnismäßigkeit deutlich dargelegt wird.

Sollte Vodafone nicht einlenken, könnte eine schriftliche Beschwerde unter Androhung weiterer rechtlicher Schritte sinnvoll sein. Auch eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale könnte zusätzlichen Druck aufbauen.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 2. April 2025 | 21:52

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