Es besteht die Möglichkeit, Ansprüche gegen Vodafone geltend zu machen, wenn Verträge unter Ausnutzung der Unkenntnis Ihrer Patentante abgeschlossen wurden oder unangemessene Leistungen verkauft wurden. In solchen Fällen kann man unter Umständen von "Wucher" (§ 138 BGB) oder einer sittenwidrigen Übervorteilung sprechen. Dies setzt voraus, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und Vodafone die Schwäche Ihrer Patentante bewusst ausgenutzt hat.
Entscheidend ist, ob Vodafone wusste oder hätte wissen müssen, dass Ihre Patentante die Leistungen nicht benötigt oder nicht versteht. Insbesondere bei älteren Menschen mit eingeschränktem Verständnis könnten solche Verträge sittenwidrig sein. Zudem könnte die sogenannte "Haustürsituation" bei Vertragsabschlüssen am Telefon eine Rolle spielen, wenn kein ausreichend deutliches Einverständnis vorlag.
Es ist ratsam, beim Telefonat mit Vodafone auf die lange Laufzeit der Verträge und die Unverhältnismäßigkeit der Kosten hinzuweisen. Fordern Sie eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge sowie die sofortige Kündigung der unnötigen Leistungen. Ein realistischer Betrag hängt von den tatsächlich gezahlten und den marktüblichen Preisen für die benötigten Leistungen ab. Ein Vergleich mit aktuellen Angeboten kann als Argument dienen.
Um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, empfiehlt es sich, zusätzlich Vodafone schriftlich über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten zu Händen der Geschäftsführung zu kontaktieren. Häufig wird in solchen Fällen aus Kulanz eine Lösung angeboten, insbesondere wenn die Unverhältnismäßigkeit deutlich dargelegt wird.
Sollte Vodafone nicht einlenken, könnte eine schriftliche Beschwerde unter Androhung weiterer rechtlicher Schritte sinnvoll sein. Auch eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale könnte zusätzlichen Druck aufbauen.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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