Küchenkaufvertrag nach Aufmaß - plötzliche Zusatzkosten
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Küche bei planen lassen und habe darauf bestanden, dass erst das Aufmaß vorgenommen wird, bevor ich den Vertrag unterschreibe.Am 1. Dezember 2010 wurde das Aufmaß gemacht und am 13. 12.2010 fuhr ich in das Küchenstudio, weil ich nun gern die Küche in die verbindliche Endplanung bringen wollte und ggf. den Vertrag unterschreibe. Mit der Beraterin wurd ...