Notarvertrag über den Verkauf eines Grundstücks
vom 12.4.2011
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Im Notarvertrag geht es um den Verkauf eines Grundstückes im ungefähren Flächenmaß von 6.000 m². Laut Zeichnung des Architekten,die im Anhang des Notarvertragen hing, wurden es aber 195 m² mehr. Im Vetrag steht, das Mehr- oder Minderflächen nicht ausgeglichen werden, (keine Angabe von m² ) Ist es mir zuzumuten eine so große Fläche nicht mehr nachberechnen zu können. Mit freundlichen Grüßen ...