Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.
Zwischen Ihnen und der Tango-Car GmbH wurde ein Vertrag über das Leasen eines Fahrzeugs geschlossen. In diesem sind Vereinbarungen zur Höhe der Raten auf der Grundlage eines Fahrzeugwertes in Höhe von 13.980,- € getroffen worden. Dieser Vertrag ist rechtlich unabhängig von dem Kaufvertrag zwischen der Tango-Car GmbH und dem Händler. War der Fahrzeugwert realistisch angesetzt und die Tango-Car GmbH konnte auf Grund eines Rabattes das Fahrzeug zu einem günstigeren Preis erwerben, so hat dies grundsätzlich keinen Einfluß auf die Höhe der zu zahlenden Leasingraten. Der Leasinggeber ist nicht verpflichtet, den Rabatt in Form einer Reduzierung der Raten an Sie weiterzugeben. Oftmals ist der Rabatt bereits von vornherein durch den Leasinggeber einkalkuliert. Insofern sind Sie zu Zahlungen in vereinbarter Höhe verpflichtet.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vertrag eine Anpassung der Raten vorsieht für den Fall, daß der tatsächlich gezahlte Kaufpreis niedriger ist als zunächst angenommen. Sie sollten daher Ihren Vertrag auf eine entsprechende Regelung überprüfen (lassen).
Antwort
vonRechtsanwalt Ralf Morwinsky
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