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Darf die Leasingfirma den KFZ-Preis nachverhandeln ?

17. März 2011 22:51 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Darf die Leasingfirma den KFZ-Preis nachverhandeln ?

Im Sommer letzten Jahres bin ich im Internet auf die Tango-Car GmbH mit Sitz in Bücke burg aufmerksam geworden. Ich habe dort einen Leasingvertrag für einen Renault
Master angefragt. Nachdem dieser aber verkauft war, habe ich mich für einen Kangoo entschieden. Ich habe mir vom Händler ein Angeobt für den Kangoo ausrucken lassen. Dieser berechntete für das Auto 13890,- €.
Ich habe etwa 3 Tage später den Leasingvertrag von Tango-Car erhalten, unterschrieben und zurückgesandt. Der Vertrag lautete ebenfalls über 13.980,- €.

Als ich das Fahrzeug dann im Autohaus übernommen habe, habe ich in den Kaufunterlagen gesehen, dass die Leasingfirma jedoch nur 11.500,- € an den Händler gezahlt hat.
Allerdings war ich der Meinung, dass der Leasingvertrag später angepassst wird, so dass ich geringere Raten zahlen muss.

Nachdem die erst Rate von meinem Konto abgebucht wurde, rief ich bei der Firma an um an die Anpassung zu erinnern. Tango-Car hatte offenbar durch Preisverhandlungen den
Kaufpreis reduziert.

Meine Frage deshalb: Zählt das, was als Leasingwert vertraglich vereinbart wurde ?
Die Leasingfirma hat nur 11.500,- € für das Fahrzeug gezahlt, und gaukelt mir vor, das Fahrzeug wäre 13.980,- € wert. Schließlich habe ich die Unterlagen nur durch Zufall gesehen. Dies ist ubrigens unstreitig, die Leasingfirma hat dies bestätigt, weigert sich jedoch trotzdem eine Anpassung vorzunehmen.

Ich benötige das Fahrzeug für meinen Betrieb, ansonsten würde ich die Raten einfach
kürzen und einen Rechtsstreit riskieren.


18. März 2011 | 07:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Zwischen Ihnen und der Tango-Car GmbH wurde ein Vertrag über das Leasen eines Fahrzeugs geschlossen. In diesem sind Vereinbarungen zur Höhe der Raten auf der Grundlage eines Fahrzeugwertes in Höhe von 13.980,- € getroffen worden. Dieser Vertrag ist rechtlich unabhängig von dem Kaufvertrag zwischen der Tango-Car GmbH und dem Händler. War der Fahrzeugwert realistisch angesetzt und die Tango-Car GmbH konnte auf Grund eines Rabattes das Fahrzeug zu einem günstigeren Preis erwerben, so hat dies grundsätzlich keinen Einfluß auf die Höhe der zu zahlenden Leasingraten. Der Leasinggeber ist nicht verpflichtet, den Rabatt in Form einer Reduzierung der Raten an Sie weiterzugeben. Oftmals ist der Rabatt bereits von vornherein durch den Leasinggeber einkalkuliert. Insofern sind Sie zu Zahlungen in vereinbarter Höhe verpflichtet.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vertrag eine Anpassung der Raten vorsieht für den Fall, daß der tatsächlich gezahlte Kaufpreis niedriger ist als zunächst angenommen. Sie sollten daher Ihren Vertrag auf eine entsprechende Regelung überprüfen (lassen).


Rechtsanwalt Ralf Morwinsky

ANTWORT VON

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