Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ein Maklervertrag zwischen Ihnen und dem Makler ist nicht zustande gekommen.
Eine Pflicht zur Bezahlung der Maklerprovision kann darüber hinaus nur entstanden sein, wenn der Kaufvertrag Ihnen die Zahlung der Maklerprovision auferlegt. Bitte prüfen Sie den Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer genau, ob eine solche Regelung in dem Kaufvertrag enthalten ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Diese Antwort ist vom 23.02.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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