Lohnzahlung im Verzug
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Guten Tag, im März 2007 habe ich fristgerecht zum 15.4.2007 gekündigt und somit gleich meinen mir zustehenden Urlaub genehmigen lassen (19.3.-15.4.. Im Kündigungsschreiben bat ich höflichst meinen Arbeitgeber um Zusendung der Lohnsteuerkarte, des Arbeitszeugnisses und der Zahlung des mir noch zustehenden Lohnes. Mittlerweile haben wir schon den 16.4.2007 bisher kam weder ein Arbeitszeugni ...