Sehr geehrter Fragesteller,
bezüglich der Arbeitspapiere und dem -zeugnis befindet sich der Arbeitgeber genau genommen noch nicht in Verzug. Zunächst einmal werden die entsprechenden Ansprüche erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnis fällig. Weiter handelt es sich um eine Holschuld des Arbeitnehmers, d.h. der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht zur Übersendung verpflichtet.
Sie sollten einen Termin beim Arbeitgeber zur Abholung der Arbeitspapiere und des -zeugnis velangen. Erst wenn dieser Termin "platzt" und Sie die Unterlagen nicht erhalten, befindet sich der Arbeitgeber diesbezüglich in Verzug und Sie müssten weitere Schritte in Erwägung ziehen.
Hinsichtlich der ausstehenden Vergütung kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an, ob diese bereits fällig ist und sich der Arbeitgeber in Verzug befindet. Interessant wäre es zu erfahren, warum der Abeitgeber den Zahlungsstop verfügt hat.
Meines Erachtens sollten Sie im Rahmen des ohnehin anstehenden Termines zunächst das Gespräch suchen und die Hintergründe erfragen. Es wäre aufgrund des Zeitdrucks für Sie sicherlich das Beste, wenn Sie sich hier mit dem Arbeitgeber einigen könnten.
Ist dies nicht möglich, können Sie Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Beachten Sie aber, dass Ihnen auch bei Klageerfolg die entstehenden Kosten des Rechtsstreites nicht erstattet werden. Zudem ist eine kurzfristige Zahlung dann unwahrscheinlich, wenn der Arbeitgeber Einwendungen erhebt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt