Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Meine Frage lautet nun, ob die oben zitierte Angabe somit für mich greift und der Arbeitgeber meine Arbeitsleistung - mangels vertraglicher Angabe - täglich für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch nehmen muss und entsprechend in Verzug gerät,
Ja die Regelung greift für Sie und der Arbeitgeber gerät entsprechend in Verzug.
falls er dies nicht tut oder ob der Arbeitgeber bereits durch die "ca.-Angabe" im Vertrag vor entsprechenden Ansprüchen meinerseits (die höher ausfallen würden als die gemäß meiner tatsächlich erbrachten Arbeit) geschützt?
Nein der Arbeitgeber ist durch den Arbeitsvertrag nicht geschützt. Die gesetzliche Regelung ist bindend und darf durch eine Regelung im Arbeitsvertrag nicht umgangen werden.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
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Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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