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Kündigung Formulierung / Überstundenausgleich

8. Juli 2024 21:41 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte einen AN in der Probezeit kündigen und unwiderruflich freistellen.

Dieser hat einen Urlaubsanspruch von 35/Jahr, also 3 Tage pro Monat.
Genommen wurden schon 8 Urlaubstag.
Nach Adam Riese wäre also noch anteiliger Urlaub von 10 Tagen offen, was mit der Freistellung (10 Arbeitsage) exakt abgegolten wäre.
Allerdings wären hier noch 25 Überstunden zu vergüten.

Wie kann man das in einem Kündigungsschreiben formulieren? Also das Urlaub abgegolten, die Überstunden aber mit dem nächsten und letzten Gehalt verhütet werden.

Vielen Dank für die Hilfestellung im voraus.

Freundliche Grüße

Fragesteller

8. Juli 2024 | 22:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In dem Kündigungsschreiben sollten Sie folgende Punkte aufnehmen:
1. Bestätigen Sie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der in der Probezeit geltenden Kündigungsfrist von 2 Wochen zum entsprechenden Datum.
2. Stellen Sie den Arbeitnehmer ab sofort unwiderruflich unter Anrechnung der noch offenen 10 Urlaubstage bis zum Beendigungszeitpunkt von der Arbeit frei. Eine Formulierung könnte lauten:
"Hiermit stelle ich Sie ab dem [Datum] unter Anrechnung Ihres Resturlaubs von 10 Tagen von der Arbeitsleistung bis zum [Beendigungsdatum] unwiderruflich frei. "
3. Weisen Sie darauf hin, dass die angefallenen 25 Überstunden nicht mit der Freistellung verrechnet werden, sondern mit der Abschlussrechnung bzw. dem letzten Gehalt ausbezahlt werden. Zum Beispiel:
"Die von Ihnen geleisteten 25 Überstunden werden nicht mit der Freistellung verrechnet, sondern mit Ihrem letzten Gehalt ausgezahlt. "
Wichtig ist, dass der Urlaubsanspruch und die Überstunden klar getrennt behandelt werden. Der Resturlaub wird durch die Freistellung gewährt und verbraucht, während die Überstunden gesondert ausbezahlt werden müssen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

ANTWORT VON

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