Dürfen zukünftige Arbeitgeber Einsicht in die Musterungsakten verlangen?
vom 23.1.2009
40 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Frage berührt das Thema Datenaustausch zwischen Musterungsbehörden (Bundeswehr) oder auch dem Bundesamt für den Zivildienst (bei Zivildienstleistenden). Wehr- oder Zivildienst ist für sehr viele Menschen eine unbeliebte Angelegenheit, derer man sich am besten durch eine Ausmusterung entledigt. Mir ist natürlich klar, dass die BW oder das BAZ ohne Schweigepfl ...