Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frau empfehle ich, sich kurzfristig mit dem Betriebsrat ihrer Firma in Verbindung zu setzen, um sich von dem Inhalt des Sozialplanes Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Hintergründe zu erfragen, warum sie nicht von dem Sozialplan berücksichtigt ist.
Wurde sie nicht berücksichtigt, ist zunächst davon auszugehen, dass sie von der Betriebsänderung nicht betroffen ist. Insoweit hat sie nach dem Ende der Elternzeit einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten bzw. wenigstens gleichwertigen Bedingungen wie vor dem Beginn der Elternzeit.
Die Frage, ob ihre Frau möglicherweise zu Unrecht von dem Sozialplan ausgeschlossen ist, lässt sich aufgrund des dargelegten Sachverhalts nicht beurteilen.
Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Näke
Rechtsanwalt
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