Als Klausel schlage ich vor:
`Die Haftung des Auftragnehmers wird für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
Unberührt bleibt auch die Haftung des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit` .
(Letzter Satz dient der Klarstellung)
mfG
Vielen Dank Frau ...!
Soll ich den von Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen als Ergänzung zum genannten Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph sehen oder ist es besser wenn dieser Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph ganz verschwindet?
Vielen Dank im voraus, könnte ich Sie zur Überprüfung des gesamten Vertragswerks kontaktieren?
mfG
Vielen Dank Frau ...!
Soll ich den von Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen als Ergänzung zum genannten Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph sehen oder ist es besser wenn dieser Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph ganz verschwindet?
Vielen Dank im voraus, könnte ich Sie zur Überprüfung des gesamten Vertragswerks kontaktieren?
mfG
Bitte verwenden Sie die von mir vorgeschlagene Klausel neben der Klausel mit der gesamtschuldnerischen Haftung.
Gerne können Sie mit mir Kontakt aufnehmen wegen der Überprüfung des gesamten Vertrages.
mfG