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IT Rahmenvertrag - Haftung

| 14. Dezember 2008 21:06 |
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Arbeitsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin der in IT Branche als Freiberufler tätig.
Mir wurde ein Rahmenvertrag und Projekteinzelvertrag mit Beratungstätigkeiten von einem Vermittler angeboten.

Können Sie mir eine Klausel formulieren, die meine
Haftung im Rahmenvertrag optimal regelt und beschränkt?

Stichworte: Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, einfache Fahrlässigkeit.
Der mir bisher vorgelegte Rahmenvertrag enthält u. a. folgenden Paragraphen:

§ xx Gesamtschuldnerische Haftung
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Verpflichtungen und Verbindlichkeiten nach diesem Rahmenvertrag als Gesamtschuldner.

Als Klausel schlage ich vor:

`Die Haftung des Auftragnehmers wird für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
Unberührt bleibt auch die Haftung des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit` .

(Letzter Satz dient der Klarstellung)


mfG

Rückfrage vom Fragesteller 14. Dezember 2008 | 22:32

Vielen Dank Frau ...!

Soll ich den von Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen als Ergänzung zum genannten Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph sehen oder ist es besser wenn dieser Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph ganz verschwindet?

Vielen Dank im voraus, könnte ich Sie zur Überprüfung des gesamten Vertragswerks kontaktieren?

mfG

Rückfrage vom Fragesteller 14. Dezember 2008 | 22:32

Vielen Dank Frau ...!

Soll ich den von Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen als Ergänzung zum genannten Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph sehen oder ist es besser wenn dieser Gesamtschuldnerische Haftungsparagraph ganz verschwindet?

Vielen Dank im voraus, könnte ich Sie zur Überprüfung des gesamten Vertragswerks kontaktieren?

mfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Dezember 2008 | 22:48

Bitte verwenden Sie die von mir vorgeschlagene Klausel neben der Klausel mit der gesamtschuldnerischen Haftung.

Gerne können Sie mit mir Kontakt aufnehmen wegen der Überprüfung des gesamten Vertrages.

mfG

Bewertung des Fragestellers 5. Januar 2009 | 13:53

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