Aufhebungsvertrag in der Ausbildung
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Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb, durch die das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wird. Beide Seiten stimmen zu, das bestehende Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfristen zu beenden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Aufhebungsvertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlege? Ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich bindend und kann in der Regel nicht widerrufen werden. Eine Anfechtung ist nur möglich, wenn der Vertrag unter Zwang, Täuschung oder Drohung zustande gekommen ist (§ 123 BGB).
Muss der Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden Ja, ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Mündliche Absprachen sind unwirksam und führen nicht zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag für meinen weiteren Berufsweg? Nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags können Sie sich um einen neuen Ausbildungsplatz bemühen. Unterstützung bieten dabei die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer, die bei der Vermittlung helfen können.
Kann ich nach dem Aufhebungsvertrag Schadensersatzansprüche geltend machen? Normalerweise nicht, da ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Beendigung darstellt. Etwaige Schadensersatzansprüche erlöschen drei Monate nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§ 23 Abs. 2 BBiG).
Hat ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf meine Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld? Ja, der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, da Sie aktiv an der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mitgewirkt haben. Es ist ratsam, sich vorab bei der Agentur für Arbeit zu informieren.