Anrechnung von Abfindungen auf Erwerbsminderungsrente
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde in den nächsten Tagen eine Auflösungsvereinbarung mit meinem Arbeitgeber unterzeichnen. Teil der Vereinbarung ist eine Abfindung und eine Vergütungsfortzahlung bei Freistellung für mehrere Monate. Gleichzeitig möchte ich bei der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich möchte ausschließen, dass mein Arbeitgeber bei Gewährung d ...