Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von Ihnen zitierte Passage wäre in der Tat ausreichend, um eine mögliche Anrechnung auf Rentenzahlungen auszuschliessen.
Sofern anderslautende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen existieren sollten- was nicht der Fall sein dürfte- so wären diese gegenüber der individualvertraglichen Regelung im Auflösungsvertrag nachrangig. Der individuell ausgehandelte Auflösungsvertrag geht also vor.
Soweit zur Beantwortung Ihrer Fragen.
Das Problem könnte allerdings ganz woanders liegen.
Während eine Anrechnung des Arbeitsentgeltes oder der Abfindung auf die Rente nicht zu befürchten ist, liegt das Risiko eher umgekehrt darin, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt werden könnte.
Vielleich ist Ihnen dieses Problem bekannt, da Ihre Fragen nicht darauf abzielen. Dennoch möchte ich Ihnen vorsichtshalber einige Anmerkungen dazu geben:
Bei Überschreitung eines (geringen) Hinzuverdienstbetrages findet nach § 96a SGB VI
eine Kürzung der Rente statt.
Es ist also nicht so, dass Ihr Arbeitgeber kürzen könnte, sondern es wäre eher zu befürchten, dass die Rentenversicherung kürzt.
Dies würde aber voraussetzen, dass der Rentenbezug schon in einen Zeitraum fällt, in dem Sie noch Ihr Gehalt weiterbezahlt bekommen.
Eine Abfindung wäre grundsätzlich nicht auf Rentenleistungen anzurechnen, da es sich nicht um "Arbeitsentgelt" im Sinne der Vorschrift § 96a SBG VI handelt.
Beginnt der Rentenbezug erst nach Ende der Gehaltszahlungen kommt es auch nicht zu Rentenkürzungen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Steidel, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 09.10.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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09.10.2013
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11:31
Antwort
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Fachanwalt für Familienrecht