Einkommenssteuer für Abfindung aus dem Ausland
vom 8.7.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Olga Peschta / Wurmannsquick
Mein Partner lebte und arbeitete, bevor er vor 3 Jahren nach Deutschland zog, im Ausland. Kurz vor seinem Umzug wurde durch einen Aufhebungsvertrag sein dortiges Arbeitsverhältnis beendet. Darin wurde ihm u.a. eine Abfindung zugesichert, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausbezahlt werden sollte. Vor kurzem erhielt er diese Abfindung. Da sich diese Bezahlung auf seine Arbeitstätigkeit bezieht, be ...