Verwechslung bei Verkauf, nun Ermittlungsverfahren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Hallo, ich wollte vor 4 Wochen ein privat erworbenes Gerät bei einem seriösen Ankäufer verkaufen. Beim Bereinigen des Gerätes (Computers) kam es zu einer unglücklichen Verwechslung mit einem ähnlichen Gerät am Arbeitsplatz. Der für den Verkauf vorgesehene Computer liegt bei mir im Büro, das falsche Gerät ging an den Ankäufer. Dabei wurde ein Abgleich mit der Polizeidatenbank durchgeführt, wel ...