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Computerbeschlagnahmung - Wie soll ich mich weiter verhalten??

13. Oktober 2004 16:48 |
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Strafrecht


Guten Tag,

Im März 04 wurde mein Computer nach einer Hausdurchsuchung (Verdacht auf Computersabotage, im Jahre 03), in meiner Abwesendheit, beschlagnahmt (zunächst nur die Festplatte, nach einer Woche wurde der restliche Pc abgeholt).
Ich hatte mit meinem bisherigen Anwalt die Sache schon besprochen und auch dazu bereit erklärt eine Aussage zu machen. Bisher wurde aber nichts dergleichen eingefordert.
Der zuständige Beamte wimmelt mich leider ständig ab. Mir geht es in erster Linie darum den Wertverlust des Computers gering wie möglich zu halten, da an diesem erst im Januar 04 eine vollständige Aufrüstung vollzogen wurde (~500Euro).
Da der Pc nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt wurde , wandte mein Anwalt sich an die Polizei, jedoch bekam ich nun ein Beschluss vom Gericht, dass die Beschlagnahmung bestätigt wurde.
Laut Email Verkehr mit dem Beamten, sei die Akte nun beim Staatsanwalt.
Eine Unterschrift der freiwilligen Herausgabe des PC wurde nicht gemacht (nur für die Festplatte, eine Woche zuvor).
Wie soll ich mich weiter verhalten?? Besteht überhaupt die Möglichkeit, den Pc wiederzubekommen?

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.


Guten Abend,

nach Ihrer Schilderung ist der PC von der Polizei bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden. Auf die von Ihrem früheren Verfahrensbevollmächtigten eingereichte Beschwerde hat offensichtlich dann das Amtsgericht die Beschlagnahme bestätigt.

Ich kann Ihnen leider keine Hoffnung machen, daß Sie Ihren PC so schnell wiedersehen. Der PC ist zunächst ein Beweisstück, welches von der Staatsanwaltschaft im Laufe des Ermittlungsverfahrens ausgewertet werden wird. Schlimmstenfalls bleiben die Geräte bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens bis zum Abschluß des Verfahrens.

Bei der derzeitigen Sachlage erscheint es mir sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und dann über eine Stellungnahme zu entscheiden. Dann macht es -hier kommt es aber auf den Einzelfall an- Sinn, sich mit der Staatsanwaltschaft wegen einer etwaigen Herausgabe des Gerätes in Verbindung zu setzen.

Akteneinsicht bekommen Sie nur über einen Verteidiger. Wenn ich Ihnen hier weiterhelfen kann, kontaktieren Sie mich bitte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax. 04941 60 53 48
e-mail info@fachanwalt-aurich.de

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