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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
So, und noch einmal zu 266 a StGB Nehmen wir (sozusagen wie durch Zufall ;-) ) doch einmal an, ich hätte jemanden öffentlich einen Lohnbetrüger genannt. Dieser jemand möge der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sein. Er ist Dauergast bei den Arbeitsgerichten, wo sich seine diversen Ex-Angestellten wieder und wieder einzufinden haben, um ihre berechtigten Ansprüche einzuklagen. Denn ...