Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte.
Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen wird in Ihrem Fall eingetragen, da bereits Voreintragungen bestehen, § 32 Abs. 1 Nr. 5 BZRG
(Bundeszentralregistergesetz).
Die Verurteilung im Jahr 2009 wird nach 5 Jahren gelöscht, beginnend mit dem Tag der Verurteilung, § 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG
.
Die Verurteilung im Jahr 2006 wird solange nicht gelöscht, wie die Verurteilung aus dem Jahr 2009 bzw. 2010 nicht gelöscht ist.
Meines Erachtens dürfte in Ihrem Führungszeugnis frühestens im Jahr 2014 kein Vermerk mehr zu finden sein.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Hansen
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 17.08.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht
Hallo,
wie lange bleibt die Geldstrafe im Führungszeugnis bestehen? Können Sie mir dies bitte mitteilen. Und ist die Strafe aus dem Führungszeugnis auch draußen, wenn theoretisch noch eine Bewährungsstrafe laufen sollte.
Kann beantragt werden, dass die Geldstrafe bereits jetzt gelöscht werden kann.
Danke
Nach § 38 BZRG
sind alle Verurteilungen in das Führungszeugnis aufzunehmen, solange eine von Ihnen in das Zeugnis aufzunehmen ist.
Die 90 Tagessätze bleiben daher solange eingetragen, bis die Verurteilung aus dem Jahr 2009 gelöscht wird, was frühestens im Jahr 2014 geschehen kann.
Diese Frist (bis 2014) ist allerdings durch die Bewährungszeit solange gehemmt, bis die Strafe vom Gericht erlassen worden ist, § 37 Abs. 2 BZRG
. Dies wird geschehen, wenn Sie keine weiteren Straftaten begehen.
Ich würde Ihnen empfehlen, spätestens im Jahr 2015 eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister anzufordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen für Sie zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Hansen
Rechtsanwältin