Sorgerecht unter falschen Annahmen geteilt
vom 21.6.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, der Vater meines Kindes ist aus Lateinamerika und lebt derzeit bei mir und unserer gemeinsamen Tochter. Damit er eine Aufenthaltsgenehmigung nach §§ 28 ff Aufenthalt G Abs. 3 erhalten konnte, habe ich das Sorgerecht mit ihm geteilt. Im Vorfeld an die Erteilung ergingen langfristige Gespräche, bei denen ich angab, dass ich keine finanziellen Mittel habe, um ihn während der Elternzeit ...