Kann ich durch Beschluss zum Verkauf von Gesellschafteranteilen gezwungen werden?
vom 22.2.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Wenn in einem Gesellschaftervertrag drin steht das mit 75% Mehrheit im Prinzip alle Beschlüsse getroffen werden könne - heißt das auch, dass andere Anteilseigner z. B. zum Verkauf oder Verwässerung meiner Anteile (z. B. durch dem dazukommen eines Investors und ich nicht mit der Kapitalerhöhung aus finanziellen Gründen mitgehen kann) "gezwungen" werden können, solange eine 75% Mehrheit in der Ge ...