Sehr geehrter Herr,
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfrage: Ihre Formulierungen sind brauchbar, können Sie verwenden, Sie müssen aber zu den weiteren Bereichen, die Sie anbieten möchten, konkrete Beschreibungen ergänzen, weil das Gewerbeamt Ihre Tätigkeiten klassifizieren wird und nur das Aufgezählten ist angemeldet und zur Gewerbeausübung erlaubt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Antwort
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