Ich habe im Jahr 2022 eine atyptisch stille Beteiligung mit einer begrenzten Laufzeit über eine Privatperson als Mittelsmann gezeichnet und nach deren Ablauf eine verzinste Auszahlung erhalten. Der Mittelsmann befindet sich mittlerweile in Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter fordert nun die gesamte Auszahlung zurück und argumentiert dabei mit einer unentgeltlichen Leistung, da der Darlehensvertrag durch Verstoß gegen die guten Sitten nichtig sei (auf die Zeichnungssumme von 10.000 EUR wurden nach 4 Monaten 17.000 EUR ausbezahlt).
Nach meinen bisherigen Recherchen als Nicht-Jurist ist diese Argumentation valide, allerdings scheint die Auszahlung von einem Konto einer Personengesellschaft erfolgt zu sein (Dem Sender ist das Kürzel "Fa." vorangestellt, weitere Details zum Konto kann ich meinem Kontoauszug nicht entnehmen).
Könnte die Forderung somit anfechtbar sein?
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfrage: meiner Ansicht nach können von den 17.000€ nur 7.000€ herausgefordert werden, weil die 10.000€ real geliehen wurden von Ihnen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, somit war das Rechtsgeschäft Darlehen nur teilweise wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
Wenn Sie Fragen haben oder Unklarheitenbestehen, können Sie gerne schreiben oder mich heute 15:30 Uhr anrufen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.