Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Kündigung bestehender Dauerschuldverhältnisse durch den späteren Insolvenzverwalter ist nicht das Problem. Vielmehr werden die Gläubiger von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und die bestehenden Verträge kündigen bzw. zur Insolvenztabelle anmelden, wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen.
Gemäß § 41 InsO
werden nicht fällige Forderung durch den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtes fällig.
D.h. wenn Sie vorher nicht agieren werden sowohl der Darlehensvertrag als auch die Mobilfunkverträge außerordentlich gekündigt und die bestehenden Rückzahlungsbeträge zur Insolvenztabelle angemeldet.
Hinsichtlich des Darlehens besteht die Problematik, dass die Kündigung auch Ihren Mann betrifft und er damit das Darlehen sofort zurückzahlen müßte. Bei den Mobilfunkverträgen werden Sie die vertragliche Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Um dem vorzubeugen empfehle ich, dass Sie aus dem Darlehensvertrag entlassen werden und Ihr Mann alleine Darlehensnehmer wird. Soweit der Darlehensgeber sich mit einer Entlassung eines Schuldners nicht einverstanden erklärt, wäre an eine Umschuldung nur durch Ihren Mann zu denken.
Hinsichtlich der Mobilfunkverträge sollten Sie sich im Vorfeld an den Anbieter wenden, ob eine Vertragsänderung ausreicht, um eine Kündigung im Insolvenzfalle zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, wäre auch hier eine Vertragsumschreibung auf Ihren Mann vorzunehmen oder aber ein Prepaidvertrag abzuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 22.04.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 0176/61732353
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hallo
Mir ist es besonders wichtig den letzten Teil meiner Frage zu beantworten
Wenn mein Mann und ich seit 11 Jahren Gütertrennung per Notar und ein gütertrennungsverzeichnis haben. Sind seine hausratsgegenstände vor einem Gerichtsvollzieher sicher????
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
In der Regle ist der Hausrat nicht pfändbar, soweit es sich um Dinge für die normale Lebensführung handelt. Darüber hinaus hat ein Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf das nachweisbare Eigentum Ihres Ehemannes. das Gütertrennungsverzeichnis sollte als Nachweis hier ausreichend sein.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt