InsolvenzR, SteuerR, Haftung InsVrw.
vom 19.1.2006
150 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Kann ein Insolvenzverwalter für einen zurückliegenden Zeitraum – hier 2 ½ Jahre! –Zahlungen verlangen, wenn er zuvor keinerlei Verwaltungstätigkeit aufgenommen, nie etwas verlangt hat und ihm die Tätigkeit eines Schuldners wiederholt mitgeteilt wurde? Zu diesem Punkt hat ein befragter Anwalt erklärt, wenn ein Insolvenzverwalter die Masse nicht ...