Baurecht Grundstücksgrenze
vom 28.7.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen Herren, Das Vorhaben befindet sich in Niedersachsen. Ich habe einen Laufgang in „L" Form von der Küche zur Terrasse gebaut 1m tief und 2,8m lang und zwangsläufig 1,63m hoch abstand zur Grundstücksgrenze 2,0- 2,50m, Nachbar fängt an sich darüber aufzuregen, hat aber selbst eine Doppelgarage auf der der Grenze stehen. Wenn ich das niedersächsische Baurecht richtig verstehe dar ...