9.1.2023
| 75,00 €
von RA C. Norbert Neumann
Vor etwa 10 Jahren habe ich ein Grundstück erworben, das zum linksseitigen Nachbarn durch eine Hecke abgegrenzt ist, die vor mind. 30 Jahren von meinen Vorbesitzern mit einem Abstand von ca. 50cm von der Grundstücksgrenze angepflanzt wurde, also zum Bestand des Grundstücks gehört. Inzwischen hat bei ...