Wohnraumerweiterung am Nachbargebäude/DHH
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wohne in BW (Kreis Böblingen) in einer Doppelhaushälfte; das von mir bewohnte Geäude ist grundsätzlich 1m länger wie die angrenzende DHH, wobei die Fensterfront an meinem Gebäude aus Gründen des Sichtschutzes und des Energieeffektes 50cm von der Hausfront zurückgesetzt sind. Die Hausfront an meinem Gebäude ist über 2 Stockwerke (mit Galerie) auf der gesamten B ...