Wohnungsverkauf - Haftung für Mängel vollständig ausschließen
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Hallo, wir wollen in ein anderes Land auswandern und unsere Eigentumswohnung vorher verkaufen. Jetzt möchten wir wissen, das man in den Kaufvertrag schreiben kann, damit wir auf gar keinen Fall für später auftretende Mängel (unsichtbare usw.) verantwortlich gemacht werden können. Wir brauchen einen sicheren Kaufvertrag, da wir für später Kosten dann nicht mehr aufkommen wollen und können. Für ei ...