Geh- und Fahrtrecht in Kaufvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrtrecht, gemäß dem notariellen Kaufvertrag in welchem als Dienstbarkeit defniert wird "Der jeweilige Eigentümer ist des herrschenden Grundstücks ist berechtigt das dienende Grundstück zu begehen und mit Fahrzeugen aller Art zu befahren...". 1.) Was heißt in unserem Fall mit "Fahrzeugen aller Art", sind hier a ...