Stornierung Autrag für Kücheneinrichtung
vom 8.9.2019
49 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Meine Schwägerin - für jeden erkennbar einfach völlig unerfahren in kaufmännischen und rechtlichen Fragen - hat eine Küche für eine Mietwohnung bestellt und gemäß Forderung des Verkäufers 4 000 € (50 %) angezahlt. Beim vereinbarten Aufmaß durch den Auftragnehmer stellte sich heraus, daß die Wohnung für die Küche nicht geeignet ist und Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Der Vermieter lehnt das aber ...