Aufforderung zur Nachbesserung bei erheblichen Mängeln abgelehnt
03.08.2019 17:26
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Zusammenfassung: Mängelgewährleistung
Zur Sachlage:
Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug mit erheblichen Mängeln gekauft.
Fahrzugübergabe am 19.03.19.
Schon am selben Tag als ich den Wagen abgeholt habe, hat sich das Problem einer defekten Zylinderkopfdichtung bemerkbar gemacht. Der Kühlmittel-Ausgleichsbehälter sprudelte bei kaltem Motor über, als ich diesen öffnete. Dieses Problem habe ich dem Verkäufer (Händler und Kfz-Techniker Meister) am 21.03.19 am Telefon geschildert. Meiner Meinung nach hätte er als Fachmann gleich auf Überdruck im Kühlsystem hinweisen müssen, was –wie ich später herausfand- der einzige Grund für das Übersprudeln ist. Dies tat er jedoch nicht, er riet mir die Funktion des Thermostats zu prüfen.
Nachdem ich das Kühlsystem entlüftet hatte, hatte ich ein paar Wochen Ruhe und bin ein paar wenige Kilometer gefahren (da zwischenzeitlich auch noch die Lichtmaschine ausfiel), bis der Wasserstandsanzeiger im Armaturenbrett aufleuchtete.
Wieder sprudelte der Ausgleichsbehälter bei erkaltetem Motor über. Daraufhin habe ich im Internet recherchiert, woran das liegen könnte. Es hat eine Weile gedauert, bis ich herausfand wie man dieses Problem bezeichnet und woran das liegen kann. Es nennt sich Überdruck im Kühlsystem und wird entweder von einem defekten Deckel des Ausgleichsbehälters oder von einer defekten Zylinderkopfdichtung verursacht. Ersteres konnte ich durch Kauf eines neuen Deckels ausschließen.
In der Zwischenzeit vor Stilllegung des Fahrzeugs traten noch weitere Mängel auf, die nichts mit Verschleiß zu tun haben.
Nachdem ich nun endlich wusste, was das Problem ist, habe ich den Verkäufer erst per E-Mail angeschrieben, mit der Bitte um Nachbesserung. Da er dies ablehnte, habe ich dem Verkäufer eine Aufforderung zur Nachbesserung mit angemessener Fristsetzung per Einschreiben geschickt. Diese hat er mit dreisten Unwahrheiten als Begründung abgelehnt. Sein Schreiben kam erst am letzten Tag der Fristsetzung zur Nachbesserung bei mir an.
Ich weiß, mein Recht ist es vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung zu verlangen. Ich möchte den Wagen gerne behalten.
Das Fahrzeug steht nun schon seit der Diagnose Anfang Mai unbrauchbar vor der Tür. Aufgrund meiner entlegenen Wohnlage und einer Behinderung bin ich absolut auf ein Fahrzeug angewiesen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Wie gehe ich nun weiter vor?
2. Wie fordere ich eine Kaufpreisminderung und wie wird diese berechnet.
3. Ich habe zwar genügend Beweismittel, E-Mail Verkehr und Fotos – sogar ein Foto vom übersprudelnden Ausgleichsbehälter vom 19.03.19 (Tag der Übergabe) auf dem schon die Ölschlieren im Kühlmittel zu sehen sind (was ich erst viel später erkannte), und Nachbarn, die bestätigen können, dass das Fahrzeug hier nur vor der Tür steht.
Muss ich dennoch einen Sachverständigen/Gutachter einschalten, der die Mängel bestätigt?
4. Wenn ich einen Gutachter einschalten muss, muss der Verkäufer diese Kosten auch übernehmen?
5. Kann ich mein Fahrzeug nun endlich reparieren lassen damit ich es endlich wieder nutzen kann?
6. Ich gehe davon aus, dass bei einem Teil der Mängel sogar arglistiges Verschweigen vorliegt. Wenn ich einen Anwalt einschalten muss, muss der Verkäufer die Kosten übernehmen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Beste Grüße