2-Wochen-Frist erneuter Anlauf bei wesentlicher Änderung im notariellen Kaufvertrag
vom 29.10.2019
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Bei einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einer Privatperson über ein Grundstück wurde während des Notartermins der bereits 2 Wochen vorliegende Vertrag durch den Vorschlag des Bauträgers ergänzt, daß die Privatperson zu einem bestimmten Vorzugspreis auf dem Grundstück zu erstellende Wohnungen erwerben kann. Ist diese Vertragsergänzung eine wesentliche Änderung des notariellen Kaufvertrag ...