Rückzahlung eine Anzahlung mittels Gutschein
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Meine Frau hat sich bei einem Tatoo-Studio für ein KLEINES Tatoo (Hundegesicht) angemeldet und 200,- € angezahlt. Im Nachhinein stellen wir fest, in den AGBs werden für 50,- € Anzahlung Sitzungen für bis 3 Std., 100,- € bis 6 Std., ab 6 Std. 200,- € aufgeführt. Trotz mehrerer Mails wird der vereinbarte Kostenvoranschlag nicht übersandt, meine Frau möchte vom Vertrag zurücktreten. Der Termin für ...