Umsatzausfall Dienstleistung
vom 5.2.2020
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wir haben ein Reinigungsunternehmen für private Haushalte und gewerbliche Kunden. Eine Kundin wurde von unserem Vorgänger (Einzelfirma) seit 11/ 2015 und von uns als Nachfolgebetreibern in einer GbR seit 11/ 2018 regelmäßig mit vier Stunden pro Woche bedient. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung, auch AGBs wurden nie überreicht. Die Kundin hat nun einen regelmäßigen Reinigungstermin (4 Stunden ...