Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Basiskonto auch für Selbstständige?

| 26. Juli 2019 17:44 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


09:26

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Geschäftskonto bei der Kontist, welche von der solarisBank AG geführt wird.
Von deren Seiten wurde vor ein paar Minuten die ordentliche Kündigung zum 28.08.2019 ausgesprochen.

https://kontist.com/

Da ich nur ein Konto habe, interessiert es mich, ob hier der Bank mitgeteilt werden kann, dass
ich ein "jedermann-konto" haben möchte und somit das Konto nicht geschlossen und auch der Zugang zur App nicht verwehrt werden kann?


Anbei die Kündigung:


Hiermit teilen wir dir mit, dass unser Partner solarisBank AG die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dir und der solarisBank AG gemäß Ziffer 19 Abs. 1 der mit dir vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen den o.g. Kontovertrag fristgerecht mit Wirkung zu folgendem Datum kündigt:

28.09.2019

Gleichzeitig kündigen wir den Zugang zur Kontist App gemäß Ziffer 9.3 der Kontist AGB mit Wirkung zum oben genannten Datum. Ebenso kündigen wir die Kontist Mastercard gemäß Ziffer C2 der Geschäftsbedingungen für die Kontist-Card mit Wirkung zum 28.08.2019.

Dein Konto wird zum 28.09.2019 geschlossen und kann von dir dann nicht mehr genutzt werden. Falls nach dem Zeitpunkt der Kontoschließung noch ein Restguthaben vorhanden ist, fülle bitte den angehangenen Auftrag entsprechend aus. Ein bestehender Schuldsaldo muss bis zu diesem Termin ausgeglichen werden.

Wir empfehlen dir, auch die Stellen, von denen du Zahlungseingänge erwartest, über die Schließung zu informieren. Lastschriften werden von uns ab dem genannten Zeitpunkt nicht mehr eingelöst, sondern an den Zahlungsempfänger zurückgegeben. Bestehende Daueraufträge werden gelöscht.

Wir bedauern, dass das Konto geschlossen werden muss und wir auch unsere Geschäftsbeziehung mit dir damit beenden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Kontist GmbH

26. Juli 2019 | 18:38

Antwort

von


(531)
Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das am 18.06.2016 in Kraft getretene Zahlungskontengesetz (ZKG), statuiert in § 31 Abs. 1 für VERBRAUCHER, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, einen Anspruch auf Einrichtung eines Basiskontos (§§ 30 Abs. 2, 38 Abs. 2 ZKG) gegen solche Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten.

Nach dem Zahlungskontengesetz haben Sie keinen Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags, wenn Sie Ihr Basiskonto überwiegend für gewerbliche Zwecke oder für eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit nutzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mit für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 29. Juli 2019 | 06:52

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Petry-Berger,

vielen Dank!

Hilft mir zwar nicht, um das Konto zu behalten aber die Frage wurde sehr gut beantwortet.

Eine 5/5 Sterne Bewertung habe ich abgegeben.

Haben Sie einen schönen Tag!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juli 2019 | 09:26

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Bewertung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
J. Petry-Berger
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2019 | 06:49

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

5/5; sehr schnell geantwortet; passende Grundlage mitgeliefert, vielen Dank!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Juli 2019
5/5,0

5/5; sehr schnell geantwortet; passende Grundlage mitgeliefert, vielen Dank!


ANTWORT VON

(531)

Schönbornstr. 41
60431 Frankfurt
Tel: 069 - 523140
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht