unberechtigte Forderung Mahnbescheid
22. September 2019 10:57
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Zusammenfassung:
Stornierung Urlaub
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 10.06.2018 über das Reiseportal ab -in-den-Urlaub im Internet ein Pauschal Reise Flug & Hotel nach Venedig gefunden, Reisekoste 450,54€. Ich wollte das Angebot buchen und habe meine persönliche Daten eingegeben. Bevor ich die Zahlungsdaten eingab, habe ich die Buchung abgebrochen und schloss die seit in meinem Browser.
Weil ich nochmals mit meiner Begleitung gesprochen hatte, für welche Zahlungsmöglichkeiten wir uns entscheiden. ca. eine stunden später bin ich noch mal auf die gleiche Internet Seite gegangen und habe das Angebot von vorhin angeschaut abreise Datum gab es nicht mehr. Dann hatte ich den andere Daten gefunden und abgeschlossen gebucht, und alles war super.
Als ich in meinem Span Ordner schaute bekam ich eine Schock!
Ich entdeckte zwei Rechnungen kam von der "ab in den Urlaub Tourini GmbH und betrug 450,54 € davon eine Rechnung, obwohl ich bei dem erst besucht gar nicht auf den Button JETZT KAUFEN geklickt hatte. die Buchung ist doch nicht abgeschlossen.
Danach hatte ich sofort einen schriftlichen Widerspruch Reisekosten 450,54 € per Einschreibebrief und email an "ab-in-den-Urlaub" gesendet. Ich behalte nur davon eine Buchung.
Zudem rief ich dem Reiseportal an und versucht das Missverständnis auf zu klären. Ab in den Urlaub teilte mir schliesslich mit. Dass bei einer Stornierung 100% der Reisekosten zu bezahlen wären. Dies obwohl in den Geschäftsbedingungen lediglich ein Prozentsatz von 30% angegeben war, wenn der Reiseantritt noch 30 Tage in der Zukunft liegt.
Die Buchungsleistung tatsachlich hat der Firma Touniri ohne jegliche Einverständnis meinerseits am 20.06.2018 storniert worden.
Nach mehren Schriftverkehr am 26.06.2018 hatte ich 150,46 € fristgerecht für den unabgeschlossen Buchung bezahlt. Wegen Schüchternheit und fehlendem wissen der verbraucherrecht.
Das Reiseportal wollte abweichen. Ich bat Reiseportal mir eine konkrete Stornorechnung vorzulegen, worin hervor geht wie viel Stornokosten auf den künden zukommen. Leider hat man auf meine Forderung nicht reagiert. Sondern nach den erst Bezahlung hatte ich zwei Mahnungen per e- Mail von den Buchhaltung erhalt, trotz ich gleich die Gründe per E-Mail reklamierte.
Ein paar Wochen später am 29.07.2018 erhielte ich wieder ein E-Mail diese enthielt angeblich die konkrete Stornorechnung. Flugleistung 39,94€ Hotelleitung 333,42€ diese hatte ich am 30.07.2018 nochmal 223,00€ überwiesen. Weil ich befürchtete meine andere abgeschlossene Buchung beeinträchtigen könnte, die ich schon bezahlte hatte. Das bedeutet hatte ich insgesamt 373,54€ für die Stornogebüren bezahlte. Entspricht 84%von den Reisekosten 450,54€ nach dem die letzte Bezahlung, hatte ich keine einzig Wort von "ab in den Urlaub" bekommen. ich dachte damit ist der fall in der Regel abgeschlossen.
Leider habe ich teilweise E-Mails von ab in den Urlaub gelöscht!
Dann am 14.03.2019 erhielte ich plötzlichen einem Post und E-Mail von INFOSCORE FORDERUNGSMANAGEMENT GMBH 33401 Verl hat mich eine Gesamtforderung beträgt 174,58€davon Hauptforderung 77,08€ mahnauslagen 25,00€ Inkassoauftrag 70,20€ und Zinsen.
Ich legte natürlich gleiche eine Widerspruch gegen den unberechtigten Forderung ein, und dem Inkassobüro meine Gründe ausführliche schildernte. Wie die buchungsverlaufen war, Wie die angebliche Buchung entstand, das ist eine unabgeschlossener Vertrag. Ich bin auch eine abzockt Opfer von dem unseriöse Reiseportal. Ich hatte das Inkassobüro auch mehre Beschwerden auf online die genauso passierten wie ich weiter leitet. Die Überweisung belegt vorgelegte. Das sie überprüfen sollen, ob die Ansprüche ihrer Auftraggeberin gerechtfertigt sind, leider hat das Inkassobüro nicht darauf reagiert.Einige Wochen später am 19.09.2019 erhielt ich trotz Widerspruch plötzlichen einen gerichtlichen Mahnbescheid von Amtsgericht. Das ich innerhalb zwei Wochen bezahlen soll oder einen begründeten Wildspruch einlegen kann.
Ich benötigen Ratschläge,
wie sollte ich weiter vorgehen.
ich wollte selbstverständlich Wiedersprechen.
Wie würden Sie die Erfolgschance eines Widerspruchs beziffern und wird es sich dementsprechend lohnen, überhaupt Widerspruch beim Amtsgericht einzulegen?
Mit freundlichen Grüssen