Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Generell handelt es sich bei Ihrem Fall um ein Problem des gemischten Kauf-Werk-Dienst-Vertrags. Denn der Küchenkauf bei IKEA ist nicht nur der bloße Kauf, der dem Kaufrecht unterliegt, sondern er hat durch die angebotene Planungsunterstützung ("Expertenservice") zugleich Elemente des Werkvertragsrechts. Oder des Dienstrechts.
Ebenso grundsätzlich gilt, dass der Verkäufer oder Dienstleister, der einen Konstruktionsfehler macht, für den Ersatz der fehlerhaften Platte haftet. Hier kann man sagen, dass der Fehler nicht in ihrem Aufmass liegt, sondern in der logischen Fehlerhaftigkeit, dass Schränke ein Mindestmaß Platte vorgeben und beispielsweise 80 cm Platte für 100 cm Schrank und damit zu kurz geplant wurde.
Problematisch ist hier dann aber der behauptete Wegfall der Gewährleistung durch "Verzicht auf Aufmass". Das ist grundsätzlich vertraglich vereinbar, bedarf jedoch einer hinreichend rechtssicheren Beweislage.
Beweis können hier die einbezogenen AGB sein. Diese sind auf der Internetseite von IKEA nicht auffindbar. Die AGB aus 2014 weisen einen solchen Ausschluß nicht auf. Ebenso kann eine Zeugenaussage des Verkäufers über den Gesprächsinhalt (so ungefähr "Sie wissen schon, dass Sie keine Gewährleistung auf die Platte haben, wenn Sie selbst messen?" "Ja weiß ich, will trotzdem so.") herangezogen werden oder die Einbeziehung in die Auftragsbestätigung durch Sie. Dafür wäre der von Ihnen abgezeichnete Auftrag zu prüfen.
Zuletzt gibt es eine gewisse Unsicherheit, wie der Ablauf der Bestellung war. Wenn Sie den Auftrag im IKEA-Haus gegeben haben und nur noch eine Bestätigung erfolgte, dann ist der Fehler bei IKEA. Wenn IKEA Ihnen erst mit der Auftragsbestätigung ein Angebot für den Abschluss vorgelegt hat und Ihre Unterschrift und Rücksendung der Vertragsschluss war, dann geht der Fehler wohl zu Ihren Lasten.
Insgesamt eine typisch rechtlich komplexe Einordnung eines eigentlich real einfachen Vorgangs.
Da ich ohne weitere Prüfung Ihrer Unterlagen nicht genau sagen kann, wie das Ergebnis ist, rate ich Ihnen, mich oder einen Kollegen mit der Vertretung gegenüber IKEA zu beauftragen. Denn manchmal reicht ein Anwaltsschreiben, um die starren Strukturen zum Einlenken zu bewegen.
Ich hoffe trotzdem, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen