Leitungsrecht ohne Eintragung der Baulast
vom 25.7.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Mein Mann udn ich haben vor 3 Wochen ein Grundstück gkauft. Da wir bei der Besichtigung des Grundstückes ein Abflussrohr gesehen haben, haben wir uns vor Untershcrift des Kaufvertrages bei der Gemeinde angefragt, um was für ein Rohr es sich handelt. Laut des dortigen mitarbeiters ist ihm dieses Rohr nicht bekannt und gehöre angeblich nicht der Gemeinde. Auch im Baulastenverzeichnis und im Grund ...